Abgasanlage
Abgasleitung
Die Abgasleitung (Innendurchmesser 22 mm) kann mit mehreren Biegungen (zusammen 270°, kleinster Biegeradius 50 mm) verlegt werden.
Die Gesamtleitungslänge muss zwischen 500 und 1000 mm betragen.
Abgasschalldämpfer
Der Betrieb des Heizgeräts Thermo Top Evo ohne Abgasschalldämpfer ist nicht zulässig.
Der Abgasschalldämpfer muss in der Nähe des Heizgeräts und darf nicht in der Nähe der Brennluftansaugöffnung montiert werden.
Der Abgasschalldämpfer ist mindestens 200 mm vom Heizgerät entfernt zu montieren.
Eine Ø 2 mm Kondensatablaufbohrung an der tiefsten Stelle des Abgasschalldämpfers anbringen.
Hinweise zum Einbau
Der Abgasschalldämpfer und die Abgasleitung dürfen nicht an temperaturempfindlichen Fahrzeugteilen (z. B. Bremsleitung, elektrische Leitungen, Fahrzeugsteuergeräte, Scheinwerfer, Unterfahrschutz, Kunststoffteile, ...) befestigt werden und müssen davon einen ausreichenden Abstand von mindestens 20 mm haben.
Es ist ausschließlich die von Webasto freigegebene Abgasleitung zu verwenden. Diese ist bei der Verlegung ausreichend zu fixieren, um auch bei Fahrbetrieb die Mindestabstände zu gewährleisten. Dazu muss der freigegebene Abstandhalter (siehe Hinweise zum Einbau, Pos. 3) verwendet werden. Der Abstandhalter ist vor der Montage der Abgasleitung auf dieser zu montieren.
Es wird empfohlen, die Abgasapplikation spritzwassergeschützt zu verbauen.
Zur Befestigung der Abgasleitung (Abgasaustritt) muss im Unterfahrschutz (Hinweise zum Einbau, Pos. 1) die Abgasendfixierung (EFIX, Hinweise zum Einbau, Pos. 2) verwendet werden. Siehe dazu die Einbauanweisung der Abgasendfixierung EFIX.
Der Abstandhalter darf nicht als Abgasendfixierung im Unterfahrschutz eingesetzt werden.
Kondensatansammlungen in der Abgasleitung müssen unmittelbar abgeführt werden. Wenn erforderlich, ist die Anbringung einer Kondensatablaufbohrung an der tiefsten Stelle zulässig.
Kondensatablaufbohrungen dürfen nicht auf temperaturempfindliche Fahrzeugteile blasen.
Der Abgasauslass muss so angeordnet sein, dass keine Abgase über Belüftungseinrichtungen, Warmlufteinlässe oder geöffnete Fenster in das Fahrzeuginnere gelangen können.
Forderung aus ECE-R 122, Punkt 5.3.4.1. Siehe eur-lex.europa.eu Dokument 42010X0630(08) für weitere Informationen.
Der Abgasauslass muss frei ausblasend sein. Er ist nicht auf Fahrzeugteile zu richten. Der Abgasauslass ist im Wurfbereich der Räder nicht zulässig.
Auf den maximalen Einschlagwinkel der Vorderräder achten. Es ist darauf zu achten, dass der Abgasauslass nicht verstopft und unter allen Einsatzbedingungen nicht beschädigt werden kann.
Die Mündung des Abgasrohrs darf nicht in Fahrtrichtung zeigen. Ausströmrichtung senkrecht nach unten oder entgegen der Fahrtrichtung max. 20°.
1 | Unterfahrschutz |
2 | Abgasendfixierung |
3 | Abstandhalter |